Arbeitnehmerüberlassung
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der potentielle Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) von uns in einer Festanstellung angestellt und dem Kundenbetrieb überlassen. Den Arbeitsverträgen liegt ein mit dem DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund) geschlossener Tarifvertrag zugrunde, der sämtliche Rand- und Rahmenbedingungen wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld regelt.
Alles darüber hinaus ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert.
Für den Kundenbetrieb bedeutet die Arbeitnehmerüberlassung, dass er flexibel auf Auftragsspitzen reagieren kann und seine Personalabteilung im Recruiting und der Personaladministration entlastet.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet dem Mitarbeiter und dem Kundenbetrieb die Möglichkeit sich näher kennenzulernen und festzustellen, ob sie dauerhaft zusammenpassen. Office People zeichnet aus, dass seine Mitarbeiter bevorzugt in den Kundenbetrieben übernommen werden.


